
Ein plötzlicher Ausfall der Inhaberin oder des Inhabers trifft Unternehmen doppelt: emotional und operativ. Während sich Trauer nicht verhindern lässt, können Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit im Vorfeld abgemildert werden. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, erläutert Ingo Anneken von der SEB Steuerberatung.
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