Neue Regeln: KI muss sich zeigen
Diese Icons stellt die EU kostenfrei zur Verfügung. Sie können Abbildungen ergänzen, befreien aber nicht von der formulierten Kennzeichnungspflicht. Grafiken: EU
Eine ausführliche Version mit Praxisbeispielen und Formulierungshilfen lesen Sie in der aktuellen Print-Ausgabe des KÜCHENPLANER, Ausgabe 9/2027. Die Ausgabe erscheint gedruckt und als E-Paper am 11. September 2026.
Wann Text betroffen ist
Ein Text wird nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn er eine gesellschaftlich relevante Frage behandelt und kein Mensch dafür die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine KI-Angebotsmail, die ein Mitarbeiter liest, korrigiert und unter eigenem Namen verschickt, bleibt damit in aller Regel kennzeichnungsfrei. Eine ungeprüfte, komplett von einer KI formulierte Stellungnahme zu einer politischen oder Branchenfrage dagegen nicht.
Wann Foto, Video und Ton betroffen sind
Bei Fotos und Renderings greift die Pflicht, wenn ein KI-Bild einer realen Person, einem realen Ort oder Objekt täuschend echt ähnelt, etwa wenn eine echte, leere Wohnung per KI virtuell möbliert wird. Ein generisches Rendering ohne Bezug zu einem realen Raum oder ohne Personen bleibt meist außen vor, ebenso einfache Retuschen oder Belichtungskorrekturen. Für Video gilt dieselbe Grundregel. Bei Audio reicht die Pflicht enger: Sie greift nur, wenn eine echte, existierende Stimme nachgebildet wird, eine generische KI-Stimme, die lediglich einen von Menschen geschriebenen Text vorliest, fällt nicht darunter.
Wie gekennzeichnet wird
Für Text genügt ein kurzer, gut sichtbarer Hinweis wie „Mit KI erstellt". Bei Fotos und Renderings gehört der Hinweis in die Bildunterschrift, etwa „Foto: KI-bearbeitet", bei stärkeren Eingriffen deutlicher formuliert. Für Video empfiehlt sich die Einblendung zu Beginn, ergänzt um ein Symbol, bei Audio bleibt nur der gesprochene Hinweis. Seit dem Code of Practice stehen für Fotos und Renderings zudem drei einheitliche, kostenlose EU-Symbole zur Verfügung.
Unverbindliche Faustregel
Prüft und verantwortet ein Mensch einen KI-Text, ist meist keine Kennzeichnung nötig. Bei Foto, Video und Audio bleibt die Pflicht dagegen auch nach menschlicher Prüfung bestehen, sobald ein realer Ort oder eine real wirkende Person täuschend echt verändert, ergänzt oder neu erzeugt wird.
Zwei Rollen sind zu unterscheiden
Die Pflicht unterscheidet zwei Rollen: Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es in Verkehr, das sind vor allem Softwarehersteller hinter Planungs- und Bildbearbeitungstools. Betreiber setzen ein bestehendes System im eigenen Betrieb ein, das trifft praktisch jedes Küchenstudio mit einem KI-gestützten Tool. Die eigentliche Kennzeichnungspflicht liegt meist beim Betreiber, während Anbieter dafür sorgen müssen, dass ihre Software die technische Markierung überhaupt liefern kann. Kontrolliert wird die Einhaltung künftig von der Bundesnetzagentur als neuer KI-Marktaufsicht. Die Behörde kann Verstöße mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes ahnden.
Dieser Text ist keine verbindliche Rechtsberatung, er führt lediglich in das Thema ein. Die Regeln können sich zudem nach Veröffentlichung ändern. Für Einzelfallprüfungen bietet der AI Act Service Desk der EU-Kommission eine offizielle Anlaufstelle: ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de.