11.09.2026

Wann aus der Fuge ein Mangel wird

Spaltmaße, Fugenbreiten, Toleranzen: Kaum ein Thema beschäftigt den Küchenhandel bei Reklamationen so oft wie die Frage, ob ein Fugenmaß noch „normal" ist oder schon ein Mangel.

Was ist normal, was ist ein Mangel? In der Praxis gehen die Meinungen zum Fugenmaß oft auseinander. Foto: Wollschläger

Sascha Wollschläger, von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel, erklärt, was die Norm vorschreibt, wo Ausnahmen gelten und wie sich Reklamationen vermeiden lassen.
 
Herr Wollschläger, was ist aus Ihrer Praxis ein häufiger Streitpunkt bei Einbauküchen?
Ein besonders häufiges Thema in meiner Praxis sind die Fugenmaße, die Spaltmaße zwischen den Fronten einer Einbauküche. Was ich hier darstelle, ist vereinfacht, im Gutachten kommen immer weitere Faktoren hinzu. Verbraucher haben oft ein falsches Bild davon, wie sich Fugenmaße bei Erst- und Dauernutzung verändern und was zulässig ist.
 
Was ist die normative Vorgabe? Gibt es eine Faustregel, und sicher auch Ausnahmen?
Die normative Vorgabe ist im Grundsatz überschaubar. Die Fugenbreite darf nicht um mehr als 25 Prozent der gewollten Fugenbreite abweichen, maximal jedoch um einen Millimeter pro Meter Fugenlänge, wobei sich die Fugenlänge auf die einzelne Front bezieht.
Was ist nun die „gewollte Fugenbreite"? Sie lässt sich ermitteln, wenn die Korpusmaße des Herstellers exakt bekannt sind und eine passende Front im entsprechenden Maß bestellt wurde. Ein häufiges Untermaß bei Fronten ist umlaufend zwei Millimeter kleiner als der Korpus. Bei aneinanderstoßenden Fronten ergibt sich damit eine Fugenbreite von vier Millimetern, daher rühren der eine Millimeter und die 25 Prozent von vorhin. Das klingt zunächst sperrig, ist in der Praxis aber gut anwendbar.
Eine Ausnahme betrifft Fugen mit anschließender Wange. Da dort keine Front im Untermaß angefügt wird, ist nur die halbe Fugenbreite zulässig, und damit auch nur die halbe Toleranz.
 
Wie wird das Fugenmaß korrekt ermittelt? Misst man bei geöffneten Türen, bei geschlossenen, oder beides im Vergleich?
Das Fugenmaß wird ausschließlich im geschlossenen Zustand bei üblicher, maximal beladener Nutzung ermittelt. Ein häufiger Streitpunkt ist der obere Auszug, der im ausgezogenen Zustand auf die darunter liegende Front aufliegt oder daran schleift. Das ist nicht zu beanstanden, weil dynamische Beladung bei unterschiedlich gefüllten Auszügen zwangsläufig zu unterschiedlichem Absinken führt. Das lässt sich technisch nicht justieren und ist dem Kunden nicht geschuldet, zumal ein solcher Betrieb keine übliche Nutzung darstellt.
 
Kann es noch weitere Ausnahmen geben, bei denen größere Toleranzen zulässig sind?
Ja, wenn es technisch nicht anders lösbar ist, etwa bei der Auszugsfront unterhalb eines hochintegrierten Geschirrspülers. Dort ist bei vielen Fronten eine Abschrägung erforderlich, damit die Gerätefront beim Öffnen einschwenken kann, das ergibt in der Praxis häufig einen größeren Spalt als die Norm vorsieht.
Ähnliches gilt für Fronten mit Push-to-Open-Beschlag oder für Fronten, die konstruktionsbedingt einige Millimeter bewegt werden müssen. Liegt die Abweichung dadurch zwangsläufig über einem Millimeter pro Meter, handelt es sich um eine warentypische Eigenschaft, nicht um einen Mangel.
 
Was wäre Ihr praktischer Tipp an die Küchenprofis, um solche Reklamationen von vornherein zu vermeiden?
Die beste Vermeidung ist eine zeitnahe Erstnachjustierung, sobald der Kunde die Küche in Nutzung genommen und vollständig beladen hat. Was danach, also nach sechs oder zwölf Monaten, an Justierarbeiten anfällt, gilt in meinen Augen als kostenpflichtige Wartung. Diese Erstnachjustierung sollte einmalig und ohne Wenn und Aber erfolgen, sie ist der entscheidende Schritt zur mangelfreien Übergabe.
 
Herr Wollschläger, vielen Dank für diese praxisnahen Einblicke. Wir freuen uns auf den nächsten Beitrag.
/dib



Sascha Wollschläger ist von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel. Er erstellt Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Handel und Privatpersonen. In der Branche ist er seit 1998 aktiv. Heute als Sachverständiger, Schulungsanbieter und Mitherausgeber des Podcasts „Küchenliebe". Er qualifiziert Verkäufer und Monteure aus dem Handel sowie Mitarbeiter von Industrieunternehmen. Im KÜCHENPLANER berichtet er honorarfrei aus seinem Gutachteralltag. www.kuechengutachter.de