Aus dem Alltag eines Sachverständigen

Sascha Wollschläger. Foto: Marianne Lins
Den Auftakt macht ein Gespräch über die Grundlagen: Qualifikation, Neutralität und was Händler wissen sollten, bevor es ernst wird.
Herr Wollschläger, Sie sind öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Eine Bestellung, die in der Branche oft weniger bekannt ist, als man vermutet. Was steckt dahinter?
Seit zehn Jahren bin ich in dieser Funktion tätig. Es ist eine Rechtsstellung, die in der Zivilprozessordnung geregelt ist und die es in dieser Form weltweit nur in Deutschland gibt. Sie dient dazu, Gerichten bei fachlich komplexen Fragen zu helfen, denn Richter können nicht jedes Fachgebiet in der nötigen Tiefe kennen, gerade an Amtsgerichten nicht. Was viele nicht wissen: Der Begriff „Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt. Wer die IHK-Bestellung durchlaufen hat, hat seine besondere Sachkunde in einem aufwendigen Verfahren mit anspruchsvoller Prüfung nachgewiesen und sich in der Vereidigung zur absoluten Neutralität verpflichtet.
Ihr Fachgebiet ist die Einbauküche. Warum braucht es hier eine so spezifische Qualifikation?
Eine Einbauküche ist kein gewöhnliches Möbelstück. In ihr kommen elektrische Haushaltsgeräte, Wasseranschlüsse, Arbeitsplatten aus unterschiedlichsten Materialien und industriell gefertigte Möbel zusammen, mit eigenen Normen, Toleranzen und Verarbeitungsstandards. Wer hier als Sachverständiger urteilt, muss wissen, welche Anforderungen an Material oder Gebrauchstauglichkeit realistisch sind und welche nicht. Falsche Maßstäbe können zu Urteilen führen, die schlicht nicht erfüllbar sind. Für Streitigkeiten rund um Einbauküchen empfehle ich deshalb ausschließlich einen IHK-vereidigten Sachverständigen. Und es ist gut zu wissen: Im laufenden Rechtsstreit besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen abzulehnen, wenn er für das jeweilige Fachgebiet nicht hinreichend qualifiziert ist.
Aus dem Handel hört man: „Wenn der Sachverständige erst kommt, findet er bestimmt etwas." Stimmt das?
Diese Angst ist in den meisten Fällen unbegründet, vorausgesetzt, Planung, Montage und Auftragsabwicklung wurden korrekt durchgeführt. Meine Aufgabe ist es, vor Ort Fakten aufzunehmen, sie mit technischen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen abzugleichen und ein absolut neutrales, fachlich korrektes Gutachten zu erstellen. Rechtsberatung ist mir dabei grundsätzlich untersagt.
Und wenn ein Endkunde ein Privatgutachten möchte?
Davon rate ich in der Regel ab. Ein Privatgutachten gilt als Parteigutachten und kann von der Gegenseite abgelehnt werden, obwohl es vollständig neutral erstellt wurde. Ich empfehle das Schiedsverfahren: Es lässt sich unkompliziert vor Ort mit Händler und Kunde durchführen und führt in den meisten Fällen zu einer schnellen, gütlichen Einigung.
Wenn der Rechtsstreit dennoch kommt: Was raten Sie dem Küchenhandel?
Die Wahl des Rechtsanwalts ist entscheidend. Er sollte Spezialist im Kauf- und Werkvertragsrecht sein, denn ob bei einem Küchenkauf ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder ein Werkvertrag vorliegt, wird von deutschen Gerichten durchaus unterschiedlich bewertet. Und: Der Händler muss diesen Prozess aktiv führen. Er kennt alle Fakten, technischen Hintergründe und vertraglichen Vereinbarungen am besten. Der Anwalt bringt das in juristische Form und vertritt das Unternehmen vor Gericht. Bei jeder Verhandlung sollte der Händler persönlich zugegen sein. In Verbindung mit einem fachlich korrekten Sachverständigengutachten ist ein gerechtes Urteil oder ein fairer Vergleich erreichbar. Wer das beherzigt, muss vor einem Rechtsstreit keine Angst haben.
/dib
Sascha Wollschläger ist von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel. Er erstellt Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Handel und Privatpersonen. Aufgewachsen in einer Küchenhandelsfamilie, ist er seit 1998 in der Branche aktiv – heute bundesweit als Sachverständiger, Schulungsanbieter und Mitherausgeber des Podcasts „Küchenliebe". Er qualifiziert Verkäufer und Monteure aus dem Handel sowie Mitarbeiter von Industrieunternehmen. Im KÜCHENPLANER berichtet er honorarfrei aus seinem Gutachteralltag. www.kuechengutachter.de