07.08.2014

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kunden von Rehau haben bezüglich der Kante RAUKANTEX laser edge gerichtlich bestätigte Rechtssicherheit. Damit sind der Einsatz, die Verarbeitung und der Vertrieb der RAUKANTEX laser edge uneingeschränkt und vollumfänglich möglich.

Wie das Unternehmen Rehau mitteilt, dürfen Möbelteile mit Laserkante der Marke RAUKANTEX laser edge ohne Einschränkungen verkauft werden. Im Februar 2014 wurde das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 6 U 4192/11) vom 20. Dezember 2012, welches die Rechtssicherheit für Rehau-Kunden hinsichtlich der Laserverarbeitung von Kantenbändern vollumfänglich genehmigt, nun final bestätigt. Der Bundesgerichtshof habe im Klageverfahren Rehau gegen bulthaup die Nichtzulassungsbeschwerde von bulthaup (Az. X ZR 10/13) mit Beschluss vom 25. Februar 2014 zurückgewiesen.
Im Zuge der Entwicklung einer laserfügbaren Kante hatte sich Rehau frühzeitig das Recht gesichert, Kunden uneingeschränkt – und somit die gesamte Möbelindustrie – mit solchen laserfügbaren Kanten zu beliefern. Dies betraf insbesondere die freie Nutzung des bulthaup-Verfahrenspatents EP 1 163 864 für alle Rehau Kunden.

www.rehau.com