30.05.2023

Abmahnsicher im Web vermarkten

Seit dem 1. März 2021 gilt das neue Energielabel für Haushalts- und Elektrogeräte in der Europäischen Union. Demnach müssen Händler auf einen Blick die Effizienzklasse ausweisen und Richtlinienkonform angeben. Bei fehlender oder fehlerhafter Angabe drohen Abmahnungen sowie Bußgeldzahlungen.

Mathias Klee (Foto links), Senior Key Account Manager: „Zahlreiche Möbelhäuser wie porta oder Möbel Eilers nutzen Sellanizer bereits im Rahmen des Re-Commerce Prozesses und versehen ihre Musterküchen mit den entsprechenden Energielabeln über die Energieklassifizierungs-Funktion der Sellanizer App.“ Foto rechts: Noah Dozier, Head of Strategy Sellanizer. Foto: Sellanizer

Die Kennzeichnung ist sowohl im stationären als auch im Online-Handel Pflicht. Die Abverkaufslösung Sellanizer ist der Richtlinie nachgegangen und hat die korrekte Angabe des Energielabels bei entsprechenden Produkten eingeführt. Händler müssen nun bei Neuanlegung von energielabelpflichtigen Artikeln die Effizienzklasse auswählen und Sellanizer weist diese automatisch aus. Zusätzlich können Händler ein Foto des Energielabels mit Gerät machen und zeitgleich hochladen, wodurch Endverbraucher genauere Informationen zum Artikel erhalten und Händler abmahnsicher ihre Ausstellungsware online präsentieren können.

Transparenz erhöhen
„Wir möchten Händler bei der Einhaltung der EU-Verordnung unterstützen. Mit der Integration der Energieklassifizierungs-Funktion wollen wir unseren Kunden den Kennzeichnungsprozess der Ware bei der Neuanlegung erleichtern. Unser Sellanizer soll damit erhöhte Transparenz zwischen Anbieter und Abnehmer gewährleisten“, erläutert Mathias Klee, Senior Key Account Manager.

www.sellanizer.net