10.05.2023

Der Wind im Küchenhandel hat sich gedreht. Die Corona-Sonderkonjunktur ist abgeklungen, die Umsätze gehen wieder zurück. Was können Küchenstudios tun, um diese Situation zu gestalten? Ingo Anneken von der SEB Steuerberatung gibt Tipps rund um Geschäftsstrategien und Förderungsprogramme des Bundes.

 

Ingo Anneken ist seit 2009 Geschäftsführer der SEB Steuerberatung. Foto: SEB

Inflation, unsichere Zukunft, steigende Energiepreise – eine Reihe von Faktoren trüben derzeit das Konsumklima ein. Besonders bei den Menschen, die kein größeres Vermögen auf die Seite geschafft haben, wird jeder Cent umgedreht. Das bedeutet, dass die Auftragsbücher der Küchenstudios in diesem Jahr nicht ansatzweise so gut gefüllt sind, wie sie es im letzten Jahr waren. Man erwartet ein Umsatzniveau wie zuletzt 2019. Jedes Küchenstudio wird sich also auf niedrigere Umsätze einstellen müssen. Solche Phasen gibt es im Wirtschaftsleben immer wieder. Man kann die Augen schließen und hoffen, dass man unbeschadet durchkommt. Ratsamer ist es aber sicherlich, eine Strategie dafür zu entwickeln, wie man mit dem Umsatzminus umgehen kann. Und dafür braucht es eine Unternehmensplanung, also einer Planung der Bestände, der Forderungen, der Anzahlungshöhen etc., kurz: eine solide Planung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für 2023 und 2024.

Eine Frage der Strategie
Im ersten Schritt gilt es, die Unternehmensstrategie zu betrachten: Küchenstudios, die bisher eher im Standardsegment unterwegs waren, könnten zum Beispiel überlegen, hochpreisige Küchen ins Sortiment aufzunehmen. Denn wer Geld hat, kauft auch in schwierigen Zeiten. Für andere Studios ist es vielleicht ratsam, genau das Gegenteil zu tun. Geschäftsstrategien sind sehr individuell. Was für den einen gut ist, muss es für den anderen noch lange nicht sein. Wie kann ein Küchenstudio herausfinden, wo die Chancen liegen und wie man diese in eine konkrete Unternehmensplanung umsetzen kann? Mit Handlungsempfehlungen von Menschen, die sich mit dem Thema auskennen, also externer Beratung durch Profis. Und die wird sogar von der Bundesregierung gefördert.

Worum es bei der Förderung geht
Das Programm heißt „Förderung von Unternehmensberatung für KMU“ und trifft genau auf die Themen zu, die den Küchenhandel momentan bewegen. Unterstützt werden Beratungen zu „zentralen Herausforderungen“, wobei als Beispiele die Fachkräftesicherung, Kosteneinsparungen und eben Anpassungen des Geschäftsmodells angeführt werden. Und für letzteres ist jetzt ein guter Moment: Wer über Jahrzehnte ein erfolgreiches Küchenstudio betreibt, hat keinen Anlass, sich über das Geschäftsmodell Gedanken zu machen, aber wenn es dann mal nicht so gut läuft, kann man die Zeit perfekt dafür nutzen, sich für die Zukunft aufzustellen – besonders, wenn dieser Prozess noch finanziell gefördert wird.

Voraussetzungen und Förderumfang
Das Förderprogramm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird, richtet sich exklusiv an KMUs. Voraussetzung ist, dass das Küchenstudio weniger als 250 Personen beschäftigt und der Umsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt, was wohl auf die allermeisten inhabergeführten Küchenstudios zutrifft. Gefördert werden Beratungshonorare und Reisekosten. Die maximale Fördersumme beträgt 3.500 Euro. In den neuen Bundesländern übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten. In den alten Bundesländern wird die Gesamtsumme mit 50 Prozent gefördert. Die maximale Dauer beträgt fünf Tage, wobei die Beratung nicht zusammenhängend erfolgen muss. Das bedeutet: Nimmt ein Küchenstudio in Neuruppin Beratungsleistungen von 3.500 Euro in Anspruch, schießt der Bund 2.800 Euro dazu, bei einem Studio in Xanten sind es immerhin noch 1.500 Euro. Liegt das Beratungshonorar unter den 3.500 Euro, wird anteilig gefördert. Ist der Antrag bewilligt, kann es losgehen. Abgerechnet wird hinterher unkompliziert über den Kontoauszug oder eine Bankbestätigung.

Den richtigen Berater finden
Bei der Auswahl des Beraters lässt das BAFA dem Küchenstudio freie Wahl: „Das Unternehmen entscheidet“ heißt es in den Voraussetzungen. Einzige Bedingung ist, dass das Beratungsunternehmen beim BAFA registriert und anerkannt sein muss. Trotzdem ist die Auswahl der entscheidende Punkt. Der Begriff „Beratung“ ist in Deutschland nicht geschützt. Es gibt tausende mehr oder weniger seriöse Berater. Um die richtige Auswahl zu treffen, macht es also Sinn, mit Kollegen oder Branchenverbänden zu sprechen oder direkt auf Berater zuzugehen, die auf die Branche spezialisiert sind, zum Beispiel die SEB Steuerberatung. In einem Kennlerngespräch kann man sehen, ob die Chemie stimmt und ob der ausgewählt Experte in der Lage ist, individuelle Lösungen für das betreffende Studio zu entwickeln.

Konkrete Handlungsanweisungen
Ist der passende Berater gefunden und ein Beratungsvertrag abgeschlossen, kann es losgehen. Auch wenn sich die Beratungsmethoden unterscheiden – die Schritte, in denen eine Beratung stattfinden, sollten sich in jedem Prozess ähneln: Nach der Vorbesprechung bezüglich der Zielsetzung nimmt der Berater den Ist-Zustand des Unternehmens unter die Lupe, findet Schwachstellen und Potenziale. Darauf aufbauend, werden Verbesserungsvorschläge entwickelt, also konkrete Handlungsempfehlungen, die am Ende der Beratung auch schriftlich fixiert werden. Gegenstand dieses letzten Schrittes sollte dann auch eine Anleitung zur Umsetzung der Vorschläge in der betrieblichen Praxis sein. Was dabei am Ende rauskommt, ob es Investitionen in Marketing oder ein neues Sortiment sind, ist das individuelle Ergebnis des Prozesses – und im Idealfall ist dies eine wichtige Weichenstellung zur Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft.

www.seb-steuerberatung.de