31.10.2019

Betriebliche Risiken vom Privatvermögen trennen

Als Unternehmer steigt das Risiko, mit dem eigenen Vermögen für geschäftliche Fehlentwicklungen zu haften. Wer sich frühzeitig darüber Gedanken macht, kann dieses Risiko minimieren – und gleichzeitig die Unternehmensnachfolge vorbereiten. Volker Schmidt von der SEB Steuerberatung zeigt mit diesem Fachbeitrag die Möglichkeiten auf.

Volker Schmidt, Foto: SEB

Wer ein Unternehmen gründet, hat meistens zwei Dinge nicht im Kopf: Wie er sein Geschäft dem Nachfolger übergibt und was passiert, wenn etwas schiefläuft. Dass diese Themen ausgeblendet werden, ist nur zu natürlich. Schließlich sollte so ein Unterfangen mit einer guten Portion Gründeroptimismus gestartet werden – und der ist es auch, der die Gründer bei der Wahl der Unternehmensform leitet. Eventuelle Nachfolgeregelungen sind hier meist kein Thema und statt Risiken spielen eher steuerliche Interessen eine Rolle bei der Entscheidung. Bei vielen Küchenstudios fällt die Wahl auf ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist weit verbreitet: Die überwiegende Anzahl der Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen. Sie werden beim Gewerbeamt gegründet und haben den Vorteil, dass die Kosten niedrig sind und wenig Abwicklungsaufwand entsteht. Entscheidend für die Zulassung sind gewerberechtliche Voraussetzungen.

Mit Nachteilen behaftet
Wie so oft im Leben muss einfach nicht gleich gut sein. Diese Rechtsform hat für den Inhaber vor allem einen handfesten Nachteil: Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen – bis hinein in die private Altersvorsorge. Und dieses Risiko kann nur schwer abgesichert werden. Es macht also durchaus Sinn, sich schon am Anfang Gedanken über die Rechtsform zu machen – und sich klar zu machen, welche Nachteile der schnelle und einfache Weg haben kann. Er ist nämlich auch für die Unternehmensnachfolge hinderlich. Der Nachfolger in einem Einzelunternehmen übernimmt alle Haftungsverhältnisse vom alten Inhaber. Das birgt Risiken, die der Nachfolger eher ungern auf sich nehmen wird.

Risiken abkoppeln
Eine Lösung für beide Probleme liegt in der Wahl einer anderen Rechtsform. Egal, ob man von Anfang an eine andere Gesellschaftsform wählt oder im laufenden Betrieb Änderungen vornimmt – es gibt Alternativen, die die Risiken minimieren. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an: die 1892 vom deutschen Gesetzgeber ent­wickelte GmbH oder die Mischform aus Kapital- und Personengesellschaften, die GmbH & Co. KG. Die Abkürzung GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Beschränkt wird die Haftung auf die Höhe der getätigten Einlage. Das ist für den Inhaber von deutlichem Vorteil. Trotzdem können steuerrechtliche und handelsrechtliche Risiken entstehen. Und gerade bei Küchenstudios ist auch das Risiko, die Lieferanten abzuschrecken, nicht von der Hand zu weisen.

Die Lieferanten im Blick behalten
Die Haftungsbeschränkung hat eine Außenwirkung: Für den Küchenstudio-Betreiber ist sie von Vorteil, für seine Lieferanten aber erhöht sich das Risiko. Bei einem Einzelunternehmen könnten sie im Falle von Zahlungsschwierigkeiten auf das komplette Kapital des Inhabers zugreifen. Ist das Küchenstudio aber eine GmbH sind sie grundsätzlich auf die Einlage beschränkt. Diese Perspektive sollte bei einem Wechsel der Gesellschaftsform berücksichtigt werden – denn ein erhöhtes Risiko lassen sich Lieferanten selbstverständlich bezahlen, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit des Küchenstudios einschränken kann. Unüberwindbar ist dieses Problem nicht: Kreditversicherungen sind zum Beispiel ein gutes Mittel, um Lieferanten zu schützen.

Die neue Gesellschaft gründen
Das A & O für einen Übergang in eine Gesellschaftsform mit minimiertem Risiko ist Beratung. In der Praxis hat sich ein Rechtsübergang per handelsrechtlichem Umwandlungsgesetz als reibungslose Methode erwiesen. Dazu wird eine Bilanz erstellt und in der Urkunde wird lediglich auf diese Bilanz Bezug genommen. Die Rechtsfolge der Maßnahme: Der Übergang per Gesetz erfolgt zu einem bestimmten Stichtag, der auch acht Monate vor Bilanzaufstellung liegen kann. Nach kurzer Zeit gehen alle bisher eingegangenen Haftungsverhältnisse über – das Privatvermögen wird entlastet, gehaftet wird nur noch per Gesetz. Und die Übergabe des Unternehmens auf einen Nachfolger wird erheblich erleichtert.

Speziell geeignet für Küchenstudios
Neben der Haftungsminderung haben die GmbH und die GmbH & Co. KG speziell für Küchenstudios noch einige andere Vorteile. Häufig stehen Küchenstudios auf Grundstücken, mit denen nicht gehaftet werden soll. Im Einzelunternehmen lassen sich Grundstück und Immobilie nicht vom Unternehmen trennen. Sie unterliegen also dem vollen Haftungsrisiko. Wird die Rechtsform zu einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG gewechselt, ist es durch eine geschickte Handlungsweise möglich, das Grundstück aus dem Firmenvermögen herauszulösen – und so zum Beispiel für die Altersvorsorge zu sichern. Die GmbH & Co. KG ist auch erste Wahl, wenn bei der neugegründeten Unternehmung mit Anfangsverlusten gerechnet wird: Mit ihr können Verluste steuermindernd geltend gemacht werden. Für die Nachfolge gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt: Im Einzelunternehmen sind die Kaufverträge mit den Kunden nicht „verkäuflich“. Das heißt: Der Kunde muss dem Übergang zustimmen. Wird der Vertrag aber mit einer Gesellschaft abgeschlossen, die später verkauft wird, geht der Vertrag mit dem Verkauf automatisch über.

Rat beim Spezialisten einholen
Mit der Wahl der Gesellschaftsform lassen sich die oben definierten zwei Ziele (Risikominimierung und erleichterte Übergabe an den Nachfolger) gut er­reichen. Doch auch damit ist der Unternehmer nicht gegen alle Risiken abgesichert. Geschäftsführende Gesellschafter bürgen oft persönlich, auch gemeinsam mit dem Ehepartner, für einen betrieblichen Kredit. Bankkredite, für die Sicherheiten gewährt wurden, sollte man also regelmäßig überprüfen. Oftmals gibt es nach einer Weile die Möglichkeit, einzelne Vermögenswerte aus der Haftung zu nehmen. Es gibt eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen man das unternehmerische Risiko mindern kann. Man sollte jedoch im Kopf behalten, dass jede Konstellation besonders ist. Am Anfang aller Vermögenserhaltungsmaßnahmen steht also der Gang zum Experten. Mit ihm gemeinsam wird die Situation fachkundig analysiert, um dann das individuell effektivste Maßnahmenpaket zu schnüren.


Fragen auf dem Weg zur passenden Rechtsform

  • Welches Modell ist das steuerrechtlich günstigste für mich?
  • Wie kann die Führung in der Unternehmensform gestaltet werden?
  • Welche Kosten entstehen mit der Firmenform (einmalig und laufend)?
  • Wie sehen die Haftungsregelungen der Rechtsform aus?
  • Bei einem Wechsel: Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf meine Geschäftsbeziehungen? Und wie kann ich trotz Wechsel der Rechtsform die Entstehung von Steuern vermeiden?

Volker Schmidt und die SEB Steuerberatung
Volker Schmidt ist nicht nur Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer – er ist ebenfalls Fachberater für Unternehmensnachfolge und für die Umstrukturierung von Unternehmen. Die SEB Steuerberatung beschäftigt 50 Mitarbeiter und ist seit 1990 auf den Kücheneinzelhandel spezialisiert. Derzeit betreut die Beratungsgesellschaft rund 80 Kücheneinzelhandelsunternehmen unterschiedlicher Größen mit diversen Verbandszugehörigkeiten. Die persönliche Betreuung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher, buchhalterischer und datenschutzrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.