Möbelindustrie begrüßt Entlastung bei EUDR

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Die Entscheidung trifft auf offene Türen in der Möbelbranche: Das Europäische Parlament hat sich für eine Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausgesprochen. Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der Deutschen Möbelindustrie (VDM), kommentiert: „Damit sind die Abgeordneten unserer Forderung nachgekommen, den Zeitplan zu entzerren und den unzumutbaren bürokratischen Aufwand in der gesamten Wertschöpfungskette Holz und Möbel zu reduzieren.“ Und weiter: „Es ist eine richtige und notwendige Entscheidung, die wir sehr begrüßen und die den vielfachen Rufen nach Bürokratieabbau endlich einmal Taten folgen lässt.“
Fristen verschoben
Konkret bedeutet das: Die EUDR gilt nun für große Marktteilnehmer und Händler erst ab dem 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine noch längere Frist bis zum 30. Juni 2027. Ein zusätzlicher Puffer, der laut Parlamentsmitteilung den reibungslosen Übergang sichern und die Stärkung des digitalen Sorgfaltspflichtensystems ermöglichen soll.
Weitere Überarbeitung angekündigt
Zugleich plant die EU eine Überarbeitung der Verordnung. Bis zum 30. April 2026 soll ein neuer Vorschlag vorgelegt werden. Dabei steht ein Systemwechsel im Raum: Die Sorgfaltspflicht soll künftig nur für die Unternehmen gelten, die Rohstoffe oder Produkte erstmals in Verkehr bringen und nicht mehr für alle nachgelagerten Marktakteure. Auch die Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern innerhalb der Lieferkette soll entfallen.
Endgültige Entscheidung steht noch aus
Doch noch ist nichts final entschieden. Der nächste Schritt sind die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament. Jan Kurth mahnt: „Wir appellieren an alle Beteiligten, nun rasch eine Entscheidung für eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der EUDR zu treffen.“