Alno war schon fünf Jahre pleite

Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Insolvenzverwalter nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, „um Schadensersatzansprüche (insbesondere Organhaftungsansprüche) und Rückzahlungsansprüche nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend zu machen“, heißt es in einer Adhoc-Mitteilung.
Trotz bestehender Schadensersatz- und Anfechtungsansprüche glaubt der Insolvenzverwalter jedoch nicht daran, dass Gläubiger der Alno AG entschädigt werden. In der Mitteilung heißt es weiter: „Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir weiter davon aus, dass es in dem Insolvenzverfahren mangels Verwertungsüberschuss i.S.d. § 199 Satz 2 InsO in keinem derzeit denkbaren Szenario zu einer Ausschüttung an die Aktionäre der ALNO AG i.I. kommen wird.“
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