25.04.2018

Alno war schon fünf Jahre pleite

Küchenmöbelhersteller Alno war schon im Jahr 2013 zahlungsunfähig. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. In Auftrag gegeben wurde es vom Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Insolvenzverwalter nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, „um Schadensersatzansprüche (insbesondere Organhaftungsansprüche) und Rückzahlungsansprüche nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend zu machen“, heißt es in einer Adhoc-Mitteilung.
Trotz bestehender Schadensersatz- und Anfechtungsansprüche glaubt der Insolvenzverwalter jedoch nicht daran, dass Gläubiger der Alno AG entschädigt werden. In der Mitteilung heißt es weiter: „Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir weiter davon aus, dass es in dem Insolvenzverfahren mangels Verwertungsüberschuss i.S.d. § 199 Satz 2 InsO in keinem derzeit denkbaren Szenario zu einer Ausschüttung an die Aktionäre der ALNO AG i.I. kommen wird.“

www.alno-ag.de