16.02.2020

Patentklage gegen LG Electronics

Die Arçelik A.S, Eigentümerin der Marken Beko und Grundig, hat Patentklage gegen LG Electronics und deren Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die nicht lizenzierte Verwendung der Direktantriebstechnik des Unternehmens in „6 Motion“-Waschmaschinen von LG Electronics.

Foto: Arçelik

Arçelik, laut Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einer der Top-100-Patentanmelder weltweit, erhielt ein Patent für ihre Direktantriebstechnik für Waschmaschinen. Die ursprünglich von Arçelik entwickelte Technologie verhindert laut Unternehmen „entscheidend die Beschädigung von Kleidungsstücken während des Waschens, indem die Trommel eine Wiegebewegung mit halber Umdrehung vollzieht“. Diese Technik wurde bereits 1997 zum Patent angemeldet.

„Mehrfach gewarnt“
Nachdem die Arçelik A.S. vom Verstoß Kenntnis erlangte, habe das Unternehmen den Wettbewerber LG Electronics „mehrfach bezüglich dieses Falls gewarnt und sich, aufgrund der Zusammenarbeit der beiden Unternehmen in anderen Bereichen, nach Kräften bemüht die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen“, heißt es in einer Mitteilug. LG Electronics habe all diese Bemühungen jedoch konsequent zurückgewiesen.
Vor diesem Hintergrund hat Arçelik nun Klage gegen LG Electronics eingereicht. „Als börsennotiertes Unternehmen stehe Arçelik in der Pflicht, sicherzustellen, dass die harte Arbeit ihres F&E-Teams, ihre erheblichen Investitionen in Innovationen und ihre geistigen Eigentumsrechte weltweit geschützt werden“, erläutert das Unternehmen.

www.arcelikglobal.com