31.03.2020

Brigitte Küchen im Insolvenzverfahren

Die Geschäftsführung der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH (Brigitte Küchen) hat am 30. März 2020 beim Amtsgericht Bielefeld die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Dem Antrag wurde heute stattgegeben.

Die Website von Brigitte Küchen strotzt vor Lebendigkeit. Das soll auch in Zukunft so sein. Foto: Bildschirmfoto

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermöglicht der Gesellschaft ein Sanierungs- und Zukunftskonzept zu entwickeln. Während des Verfahrens kann der Betrieb normal und in Eigenverantwortung der Geschäftsführung fortgeführt werden, wobei das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend geschützt ist. Die Geschäftsführung strebt die Erstellung eines Insolvenzplans und die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an.

 

Verfahren ohne Insolvenzverwalter

Für das jetzt initiierte Insolvenzverfahren wurde kein Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiter. Allerdings mit Unterstützung. Als vorläufigen Sachwalter für die Gesellschaft hat das Amtsgericht Bielefeld Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann bestellt. Dieser überwacht im Interesse der Gläubiger das Verfahren und die Erstellung des Sanierungsplans. „Dr. Kebekus ist ein ausgewiesener Fachmann für Unternehmensrestrukturierungen und verfügt insofern für seine Aufgabe als Sachwalter über einen umfassenden Erfahrungsschatz“, heißt es seitens des Unternehmens. Beraten wird die Geschäftsführung von Brigitte Küchen zudem von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Ludwig Wöhren Schewtschenko (LWS) Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, Hamburg. Die Kanzlei sei auf Unternehmenssanierung spezialisiert. Konkret für den ostwestfälischen Küchenmöbelhersteller tätig sind dort die Rechtsanwälte Hanning Wöhren, Fachanwalt für Insolvenzrecht, und Dr. Marc Ludwig, Fachanwalt für Insolvenzrecht.

 

Zahlungsfähigkeit ist gegeben

In einer Mitteilung des Unternehmens heißt es: „Nach eingehender Prüfung aller die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft beeinflussenden endogenen und exogenen Faktoren – insbesondere die Entwicklung des Marktes, dessen weitere Prognose und die Auswirkungen der Corona-Virus-Krise – durch die Geschäftsführung, ist diese zur Überzeugung gekommen, dass das Verfahren für die Gesellschaft die beste Möglichkeit ist, um die Sanierung im Interesse von Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern und Gläubigern erfolgreich durchzuführen und auf diesem Wege den nachhaltigen und langfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Der Schritt in das Verfahren war notwendig geworden, um der H. Frickemeier Möbelwerke GmbH den erforderlichen Handlungsspielraum zu verschaffen und notwendige Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen rechtssicher umsetzen zu können. Der Geschäftsbetrieb der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH wird während des Verfahrens regulär fortgesetzt. Da wir weiterhin zahlungsfähig sind, können wir weiter produzieren und unseren Lieferverpflichtungen gegenüber unseren Kunden ohne Einschränkungen nachkommen.“

 

www.brigitte-kuechen.de