22.03.2017

Plusklassen beim Energielabel werden abgeschafft

Das Energielabel wird revidiert. Wesentlichste Änderung: die Plusklassen werden abgeschafft. Ein Gerät, das heute mit A+++ gelabelt ist, könnte sich dann in "B" wiederfinden. Amtlich werden die Änderungen zum 1. Oktober 2018. Darüberhinaus gibt es eine Übergangsfrist von 12 Monaten.

Werner Scholz, ZVEI: "Industrie und Handel sind in der Pflicht." Foto: Biermann

Gestern (am 21. März) haben sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament über die grundsätzlichen Eckpunkte einer Rahmenrichtlinie für ein neues Energielabel geeinigt. Ein wesentliches neues Element ist die Abschaffung der Plusklassen. Diese wurden erst vor sieben Jahren eingeführt und hatten die Nachfrage nach Geräten mit hoher Energieeffizienz gefördert. „Verbraucher werden umdenken müssen“, kommentiert Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im ZVEI, die aktuelle Entscheidung. Denn ein Gerät, das heute in die beste Energieeffizienzklasse eingeordnet ist, könnte künftig durchaus ein Label der Klasse „B“ tragen. Die geplanten Änderungen mit der Re-Skalierung von G (schlecht) bis A (sehr gut) sollen dem rasanten technischen Fortschritt Rechnung tragen, da mit weiteren Energieeffizienzsprüngen gerechnet wird. Zudem meint man in Brüssel, dass sich die „Plus“-Klassifizierungen der verschiedenen Gerätegattungen nicht bewährt hätten und den Verbraucher angesichts der unterschiedlichen Klassifizierungen eher verwirren. Dies sieht Werner Scholz anders. Seiner Meinung nach funktionierte das System gut.

Pflichten für Händler und Industrie
Am 1. Juli 2017 wird die EU-Rahmenrichtlinie formell in Kraft treten, danach werden per Verordnung neue Label für die Produktgruppen definiert. Innerhalb von 15 Monaten muss dies umgesetzt sein (= 1. Oktober 2018). Über dieses Datum hinaus gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Den Anfang machen Geschirrspüler, Kühlgeräte und Waschmaschine. Das sind die ersten Produktgattungen, die zur Revision anstehen. Der Handel muss also spätestens ab 1. Oktober 2019 diese Geräte mit den neuen Labeln ausweisen. Vier Monate vorher (ab 1. Juni 2019) muss die Industrie parallel beide Label, das alte und das neue, den Geräten beilegen. Unter dem Strich hat der Handel die neue Etikettierung lückenlos zu realisieren. Damit macht Werner Scholz klar: „Die Revision des Energielabels bringt in gleichen Maßen Pflichten für Industrie und Handel.“

Neue Messverfahren wahrscheinlich
Zumal ein weiterer Aspekt hinzukommt: Mit dem neuen Energielabel können auch neue Messverfahren, die der Klassifizierung zugrunde liegen, eingeführt werden. Ältere Gerätetypen, die vom Hersteller nicht mehr nach den neuen Verfahren geprüft werden müssen und entsprechend kein neues Energielabel erhalten, müssen vom Handel innerhalb von 9 Monaten nach dem 1. Oktober 2019 abverkauft sein. Nach dieser Frist (1. Juli 2020) dürfen alte Geräte ohne aktuelles Label nicht mehr verkauft werden - was auch für die Ausstellungsgeräte in den Musterküchen gelten dürfte.

Produktgruppen individuell betrachten
Der ZVEI fordert in einer Mitteilung, den Zeitplan und die neue Klasseneinteilung individuell an die Erfordernisse der jeweiligen Produktgruppe anzupassen. Denn erreichte Effizienzniveaus und Potenziale für weitere Einsparungen seien sehr unterschiedlich. „Wichtig ist auch die langfristige Stabilität eines neuen Labels. Die Hersteller brauchen Planungssicherheit, weitere Überarbeitungen in kurzen Zeitabständen halten wir für nicht zielführend“, so Scholz.

Umfangreiche Datenbank geplant
Kritisch sieht der ZVEI zudem die geplante Einführung einer EU-weiten Datenbank, die Verbrauchern einen kompletten Überblick über die verfügbaren Geräte und deren Energieeffizienz bieten soll. Die Datenbank werde mehrere Tausend Hersteller und einige Hunderttausend Produkte enthalten. Deswegen sei es schwer vorstellbar, so der ZVEI, dass die Datenbank wirklich eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein könne. Das Energielabel am Gerät und die schon heute von Herstellern und Handel angebotenen vielfältigen Informationen seien ausreichend.
Vorteile für die Marktüberwachung durch die Revision des Energielabels sieht der ZVEI ebenfalls nicht. „Es kommen weitere Pflichten auf die Marktüberwachungsbehörden zu, denn die Datenbank muss ständig auf Vollständigkeit und korrekte Angaben geprüft werden. Wichtiger als die Überprüfung nach Daten- oder Aktenlage ist aber die tatsächliche physikalische Nachprüfung der Labelangaben“, betont Scholz. „Aufwand und Nutzen stehen bei der Datenbank in einem schlechten Verhältnis.“

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