25.07.2017
Amtsgericht stimmt Pino-Insolvenzverfahren zu
Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei ANCHOR Rechtsanwälte bestellt. Der Antrag war notwendig, da die Verhandlungen mit den Gläubigern der pino Küchen GmbH zu keiner Einigung geführt haben. Der Geschäftsbetrieb soll insgesamt unverändert fortgeführt werden.