12.07.2017

Alno stellt Antrag auf Insolvenz

Gemunkelt wurde über diesen Schritt schon viel im Markt, doch als die Nachricht gestern Abend erschien, wirkte sie doch wie ein Hammer: Küchenmöbelhersteller Alno hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dies gilt auch für Wellmann, aber nicht für Pino.

Foto: Alno

Offiziell heißt es "Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung". Gestellt wurde der Antrag beim Amtsgericht Heichingen. Damit will der Vorstand einer Mitteilung zufolge "die zum Jahresbeginn eingeleitete Sanierung fortsetzen und den Turnaround absichern". Denn der Vorstand sieht aller Probleme zum Trotz positive Tendenzen. "Unter anderem konnte der operative Fehlbetrag (EBITDA vor Restrukturierung) nach vorläufigen Zahlen per Mai 2017 im Inland um 8,7 Mio. Euro auf -1,3 Mio. Euro reduziert werden (Jan-Mai 2016: -10,0 Mio. Euro)", heißt es vom Unternehmen.

Zu viele Schulden
Trotz dieser "operativen Erfolge" sei der Vorstand "aufgrund der hohen Finanzverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinsbelastung gehalten, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen." Zuletzt konnte in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.
Mit dem Antrag verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen fortzuführen.
Sollte das Amtsgericht ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung eröffnen, bleibt der Vorstand unverändert in der Geschäftsführung und ist voll handlungsfähig. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

Auch Wellmann betroffen
Anträge auf Sanierung in Eigenverwaltung werden ebenfalls für die Tochtergesellschaften Wellmann GmbH & Co KG sowie die Logistik & Service GmbH gestellt. Alle übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH sind von dem Antrag nicht betroffen.

www.alno.de